Nachfolgend finden Sie die Email-Korrespondenz mit dem Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Lonsee, wir kennen uns persönlich von der Tanzgruppe in der Lonseer Mühlbachhalle (privat) und dem englischen Partnerschaftsaustausch Lonsee/Kingkerswell (halbprivat). Der Korrespondenz ging ein Anruf am 15.01.24/11.25 h voraus, bezugnehmend auf meine
email um 11.03 Uhr an Kämmerer Hr. K. Inhalte des Telefongesprächs: Bescheid wird erstellt, ist kostenpflichtig, genaue Kosten hängen von Dauer der Erstellung ab, Zwangsgeld von ?500.-€?, Kontopfändung ?50.000 €?, Schufa ?10.000 €?, LRA, selbstverständlich könnte ich Widerspruch einlegen... das Gespräch wurde von meiner Assistentin stichwortartig mitgeschrieben, allerdings aufgrund mangelnder Vorbereitung und kurzer Dauer nur fragmentarisch. Ich sollte nochmls darüber schlafen und wir würden am 16.01.24 nochmals telefonieren.
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Christine Barreith
Fliederweg 15
89173 Lonsee
Wasseruhrtausch Fliederweg 15
Hallo A.,
merci vielmals für Deinen Anruf gestern, mit der Info über die weitreichenden möglichen Konsequenzen.
Bevor wir nochmals telefonieren stehen folgende Fragen offen, ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen:
1. Muss ich jemand zum 3. Mal ins Haus lassen, wenn er beim 1. Mal an meinem Eigentum
vorsätzlich und fahrlässig einen Schaden verursacht hat, der noch nicht beglichen wurde?
2. Welche höhere Instanz entscheidet im Streitfall, ob meine "berechtigten Interessen " (§ 21 (1) Wassersatzung)
gewahrt wurden? Daraus ergibt sich § 51 (8) "Haftung bei Versorgungsstörungen".
3. Zitat Schreiben von Fr. Kopf: "...welche ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig machen würde..."
vom 05.12.23, s. Dokumentation.
a) Diese Rechtsaufsichtsbehöde, wer bemüht sie wann? b) Wäre das das Regierungspräsidium? c) Hätte ich einen direkten Ansprechpartner?
4. Hat Dich Herr Keller umfassend informiert? Kennst Du den gesamten Vorfall?
Gesamte Dokumentation s.b. https://hotelboy .com/de/alleswasrechtistlist/7
5. Ist die Gemeinde nicht gegen "Kunstfehler" versichert?
Übrigens hätte der 5 minütige Einsatz eines geeigneten Ölsprays das gesamte Debakel verhindert.
Diese Logik müsste sich eigentlich jedem vernüftig denkenen Menschen erschließen.
Kommentar von Hr. Wagner dazu: "Das ist nicht meine Aufgabe".
In unserem Alter macht es Sinn beleghaft, möglichst vor Zeugen zu handeln, deshalb würde ich gerne unser Telefonat
von meiner Assistentin protokollieren lassen, sie ist aber erst morgen von 9.30 - 12.00 Uhr wieder hier im Büro, daher meine Bitte,
das verabredete Telefonat auf morgen zu verschieben, gerne wenn gerade keiner an Deiner Türe scharrt 😉, Danke.
In Erwartung Deines Anrufs mit besten Grüßen verbleibend
Christine
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Antwort am 16.01.24 um 10.31 Uhr
Hallo Christine, der Termin zum Austausch der Wasseruhr muss diese Woche stattfinden, da Herr Wagner nur noch diese Woche Zeit hat. Ansonsten muss ich den angekündigten Bescheid verfassen. Also bitte unbedingt zwei Ersatztermine in dieser Woche an Herrn Keller übermitteln! Mit freundlichen Grüßen A... G...... Bürgermeisteramt Lonsee Leitung Fachbereich II Ordnungs-, Sozial- und Bauamt Hindenburgstraße 16 89173 Lonsee Tel.: 07336/81-16 Fax: 07336/81-89 mail: .....@Lonsee.de
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Meine Antwort am 16.01.24 um 11.26 Uhr
Hallo A.,
bitte gib mit eine Zeit durch: morgen, 17.01.24, zwischen 9.30 h -12.00 Uhr für das vereinbarte Telefonat.
Die Gemeinde ist verpflichtet, mich über meine Rechte und die rechtlichen Zusammenhänge zu informieren,
auch das resultiert aus § 21 (1) der Wahrung meiner "berechtigten Interessen"!
Merci
Christine
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Antwort am 16.01.24 um 15.25 Uhr
Hallo Christine, ich habe Dich gestern umfassend telefonisch über die Eichpflicht der Gemeinde, die Verpflichtung des Anschlussnehmers, am Austausch eines abgelaufenen Wasserzählers mitzuwirken, und die Rechtsfolgen, wenn dies nicht geschieht bzw. wie in Deinem Falle verweigert wird (ggf. Zwangsgeldandrohung - Zwangsgeldfestsetzung, ggf. auch wiederholt und in steigender Höhe), informiert. Nach Auskunft des Eichamts darf die Gemeinde außerdem Ableseergebnisse eines eichrechtlich abgelaufenen Zählers nicht mehr der Abrechnung zugrunde legen und muss den Verbrauch daher schätzen. Ich hatte Dir angeboten, zwei Ersatztermine zum Zählertausch in dieser Woche anzugeben, falls Dir der Termin der Gemeinde nicht passend ist. Ein weiteres Telefonat ist hierfür nicht notwendig, eine kurze Rückmail an Herrn Keller genügt. Sollte der nach den eichrechtlichen Vorschriften notwendige Zählertausch weiterhin verweigert werden, wird wie telefonisch angekündigt ein entsprechender ordnungsrechtlicher Bescheid ergehen und darüber hinaus der Verbrauch geschätzt. Mit freundlichen Grüßen A... G.... Bürgermeisteramt Lonsee Leitung Fachbereich II Ordnungs-, Sozial- und Bauamt A.... G.... Hindenburgstraße 16 89173 Lonsee Tel.: 07336/81-16 Fax: 07336/81-89 mail: ......@Lonsee.de