Abschrift Schreiben Bürgermeisteramt Gemeinde Lonsee vom 20.12.23 - eingestellt in "Alles was RECHT ist" am 07.01.24
Unser AZ: 815.66 Ke
"Wasserzählerwechsel nach Eichgesetz - Zugang zur Zähleranlage - Terminvereinbarung
Aufforderung zur Gewährung des Zugangs"
Sehr geehrte Frau Barreith,
die Gemeinde Lonsee hat nach den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes alle 6 Jahre die Wasserzähler auszutauschen. Hierüber wurden Sie bereits mehrfach informiert. Zuletzt am 05.12.2023.
Wir verweisen ebenso auf die Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Lonsee vom 02.12.2019.
Demzufolge ist der Austausch erforderlich, damit eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet bleibt (§21 WVS)
Nach § 12 WVS hat der Wasserabnehmer dem Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen und den Zählereinrichtungen zu gestatten.
Leider war eine Terminfindung bislang nicht möglich, so dass wir nun einen Termin festsetzen müssen.
Ihr Termin für den Zählerwechsel wird auf den
Dienstag, 16.01.2024 um 9.30 Uhr
festgesetzt.
Alternativ können wir Ihnen folgenden Termin anbieten: Donnerstag, 18.01.2024 um 15.00 Uhr.
Sollten Sie den alternativen Termin bevorzugen, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 12.01.2024 mit.
Mit freundlichen Grüßen
K. Kämmerer