Nachfolgend Email versendet am 30.11.23 - 1x an die Verbraucherzentrale / 15.54 h und gleichlautende Mail 1 x an Haus & Grund Württemberg 15.59 h
Verbraucherzentrale
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
UND
Haus & Grund Württemberg-
Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Haus & Grund Württemberg
Werastr. 1
70182 Stuttgart
Alles was RECHT ist !?!
Entstandene Kosten durch unangemessene Vorgehensweise beim Wasseruhrtausch
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:
Die Gemeinde Lonsee verletzt ihre Sorgfaltspflicht beim Wasseruhrtausch. Wer bezahlt die Rechnungen?
Im "Länd" beim Wasseruhrtausch "d` Berg nauf bremst" nach dem Motto: Wenn beim Reifenwechsel eine Schraube festsitzt werfe ich das ganze Auto weg...
Wegen festsitzender Indoor-Hähnen konnte „Austauscher“ Wasseruhr nicht wechseln, ich sollte Handwerker mit dem Austausch der Hähnen beauftragen.
Beauftragter Handwerker konnte Hähnen aber nicht austauschen, da Haupthahn Straße ebenfalls festsaß!!!
Im Gesamtverlauf sind Kosten in Höhe von 358,50 € entstanden.
Wenn der „Austauscher“ die Hähnen mit einem bekannten Ölspray gängig gemacht hätte (Zeitaufwand wenige Minuten), wären diese Kosten + enorme zusätzliche Zeitaufwände
für alle Beteiligten nicht entstanden.
Wer muss die Rechnungen bezahlen, die Gemeinde oder ich als Hausbesitzer?
Erläuternde Infos zum komplexen Hergang finden Sie in der Korrespondenz mit der Kommunalaufsicht des Landratsamts Alb-Donau-Kreis
(mit Fristsetzung für Begleichung der Rechnungen bis zum 15.11.23.) auf:
https://hotelboy.com/de/alleswasrechtistlist
Ich kenne die gesetzlichen Vorgaben, aufgrund derer die Gemeinde argumentiert, hier liegt das Versäumnis aber in den Details der Umsetzung.
Ich habe mittels Lonetalbote und TwitterX den Fall für die Lonseer bekannt gemacht, mit der Möglichkeit der Meinungsäußerung. Welche weitere
Vorgehensweise ist angebracht, um meine berechtigte Forderung durchzusetzen?
Verbleibend mit freundlichen Grüßen
Christine Barreith
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AW am 01.12.23 / 8.40 h Haus & Grund
Sehr geehrte Frau Barreith,
vielen Dank für Ihre Mail vom 30.11.2023.
Die Mitglieder des Landesverbandes sind ausschließlich die 56 Ortsvereine im württembergischen Landesteil.
Deren Mitgliederdaten liegen uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vor. Wir können daher nicht ersehen, bei welchem Haus & Grund-Verein Ihre Mitgliedschaft besteht.
Sie müssen sich daher mit Ihrem Anliegen direkt an den Haus & Grund-Verein wenden, bei dem Sie Mitglied sind.
Wir als Landesverband sind nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Haus & Grund Württemberg –
Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Werastr. 1
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/ 23765-0
Telefax: 0711/ 23765-88
Email: mail@hugw.de
Internet: www.hugw.de
Eingetragener Verein beim Amtsgericht Stuttgart - VR-Nr. 2396
USt-IdNr.: DE 169 503 212
Vorsitzender: Michael Hennrich, Rechtsanwalt
Stellv. Vorsitzender: Alexander Fuß, Rechtsanwalt
Geschäftsführer: Ottmar H. Wernicke, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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AW 01.12.23 / 10.22 h Verbraucherzentrale
Sehr geehrte Frau Barreith,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 30.11.2023, beraten jedoch nicht zum Thema Wasserrechnung und Wasseruhrentausch. Wir dürfen Sie auch nicht beraten, sofern Sie als Unternehmerin betroffen sind.
Sie können sich an Ihre private Rechtschutzversicherung (sofern vorhanden) oder an einen Rechtsanwalt aus Ihrer Nähe wenden.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Abteilung Bauen, Wohnen, Energie
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
E-Mail: bauenwohnenenergie@vz-bw.de, Internet: www.vz-bw.de
Vorstand: Cornelia Tausch
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Dr. Friedrich Bullinger
VR AG Stuttgart Nr. 1259 – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE147805953
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