23.01.24 AW Landratsamt
25.01.2024
eingegangen per Post 25.01.24 / online gestellt 27.01.24
Abschrift Antwort Kommunal- und Prüfungsdienst
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7. Januar 2024 gegen Herrn Bürgermeister O., Gemeinde Lonsee
Sehr geehrte Frau Barreith,
mit Schreiben vom 7. Januar 2024 legen Sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bürgermeister O., Gemeinde Lonsee, ein.
Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Frage, ob der Bürgermeister eine Dienstpflicht verletzt hat.
Sie beziehen sich auf die Beschwerde vom 31. Oktober 2023 und machen gegenüber der Gemeinde einen Vermögensschaden und Arbeitszeitaufwände
in einer Gesamthöhe von rund 2.200 € geltend.
Hinsichtlich eines Dienstpflichtverletzung zum Wasseruhrentausch verweise ich auf unsere Antwort vom 29. November 2023 - wir können nach wie vor kein
pflichtwidriges Verhalten von Bürgermeister O. feststellen.
Bei Ihrer Rechnung über entstandenene Aufwendungen handelt es sich um eine privatrechtliche Forgerung Ihrerseits, die unter keine beamtenrechtliche
Dienstpflicht subsumiert werden kann und sich außerhalb des öffenntlichen Gebührenrechts bewegt. Wir können Ihrem Anliegen daher nicht entsprechen
und Bürgermeister O. zur Begleichung veranlassen.
Bürgermeister O. erhält eine Mehrfertigung dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift M.K.
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